Budget & Finanzierung
Entlastungsbetrag:
Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf einen monatlichen
Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Dieser Betrag kann für
qualitätsgesicherte Leistungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Förderung der
Selbstständigkeit eingesetzt werden.
Verhinderungspflege:
Wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, übernimmt die Pflegeversicherung Kosten bis zu
1.685 Euro jährlich. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus
ungenutzten Mitteln der Kurzzeitpflege verwendet werden, sodass insgesamt bis zu
2.528 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen.
Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Entlastungsbudget von
3.539 Euro eingeführt, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
genutzt werden kann.
Kurzzeitpflege:
Für vorübergehende stationäre Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, stehen bis zu
1.854 Euro jährlich zur Verfügung. Nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege
können bis zu 843 Euro ergänzt werden, wodurch sich der Betrag auf bis zu
2.697 Euro erhöht.
Auch hier gilt ab dem 1. Juli 2025 das gemeinsame Entlastungsbudget von
3.539 Euro.
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