Budget & Finanzierung
Entlastungsbetrag:
Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf einen monatlichen
Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro. Dieser Betrag kann für
qualitätsgesicherte Leistungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Förderung der
Selbstständigkeit eingesetzt werden.
Verhinderungspflege:
Wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ersatz. Hierfür können wir über das Budget der Verhinderungspflege ggf. in Kombination mit dem Budget der Kurzzeitpflege abrechnen.
Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Entlastungsbudget von
3.539 Euro eingeführt, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
genutzt werden kann.
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